Reality Check: Auswärtiges Amt entschärft Sicherheitshinweise für Marokko

Das Auswärtige Amt hat seine Sicherheitshinweise für Marokko verändert und der Realität ein Stückchen näher gebracht.

Die Veränderung der Sicherheitshinweise und Reisewarnungen für Marokko erfolgte bereits im Februar dieses Jahres, eine zweite Anpassung wurde am 28. März 2013 vollzogen. Diesem längst überfälligen Schritt ging die Initiative mehrerer Privatpersonen voraus, die einen längeren Briefwechsel mit der deutschen Botschaft in Rabat führten, um der Stigmatisierung Marokkos als brandgefährlicher Unruhestaat, in dem man wahlweise von Rauschgifthändlern mit Steinen beworfen, von Demonstranten niedergestochen oder von Terroristen in die Luft gejagt wird, zu beenden. Inwiefern waren sie mit diesem Vorhaben erfolgreich?

auswärtiges amt logoDie inhaltlichen Änderungen an dem Vorgängertext, der mehrere Monate auf der Seite des Auswärtigen Amts als länderspezifische Handreichung für Marokko-Reisende zur Verfügung gestellt wurde, sind behutsame Eingriffe, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie betreffen im wesentlichen die Sicherheitslage im Rif-Gebirge und die Freitagsgebete: Wurden Reisende früher davor gewarnt, dass sie im Rif-Gebirge von Rauschgifthändlern bedrängt werden könnten und „insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Straße von Ketama nach Fes […] problematisch“ sein könnten, so begnügt man sich jetzt mit dem Hinweis, dass dort Hanf angebaut wird und es in „Einzelfällen“ zu „Belästigungen von Reisenden durch Rauschgifthändler“ kommen könne. In der Realität bedeutet das zumeist, dass man für einen Konsumenten gehalten wird und Leute mit einem zischenden „Haschisch?“ den potenziellen Kunden ihr Cannabis-Produkt offerieren.

Gestrichen wurde weiterhin der Hinweis, nach den Freitagsgebeten öffentliche Plätze zu meiden. Mit dieser Veränderung wurde ein schlechter Scherz aus den Reisehinweisen entfernt, denn wer schon mal eine Medina, einen Souk oder ganz klassisch, den Djemaa el Fna in Marrakesch besichtigt hat, weiß, dass sich dort viele Menschen aufhalten. Die Sicherheitsratschläge enthalten trotz dieser Entschlackung noch immer eine Menge Panikpotenzial und taugen nach wie vor dazu, interessierten Reisenden das Fürchten zu lehren. Völlig ohne Wirkung wird die textliche Anpassung aber nicht bleiben und insbesondere die Hinweise zum Rif-Gebirge lassen diese sehenswerte Region in etwas weniger dunklem Licht erscheinen. Diese Reisehinweise sind hier zu finden. Bei Problemen mit Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften kann es sinnvoll sein, einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, zum Beispiel www.kanzlei-narewski.de.

Einer der wichtigsten deutschsprachigen Reisebuchautorinnen für Marokko, Erika Därr, schrieb vor einigen Monaten einen offenen Brief an die deutsche Botschaft in Rabat, in dem sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts kritisierte, der hier gelesen werden kann:

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