Streik: Was man wissen muss, wenn man mit Lufthansa fliegen will

Seit Mitte November wird bei der Lufthansa gestreikt. Unzählige Passagiere mussten seitdem am Boden bleiben. Was Lufthansa-Kunden jetzt vor ihrem Urlaub wissen müssen im Überblick.

Die derzeit noch laufende Streikrunde begann am 22. November. Diesmal sind es die Piloten, die mit ihrem Arbeitskampf Druck auf ihr Unternehmen ausüben wollen. Sie wollen eine betriebsinterne Umstrukturierung zugunsten der Billig-Airline Germanwings verhindern. Laut der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (CV) ist ein Ende des Streiks noch nicht absehbar. Durch den Streik sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Flüge ausgefallen, tausende Passagiere blieben unfreiwillig am Boden. Die Lufthansa fliegt von Deutschland aus mehrere marokkanische Flughäfen an. Dazu gehören Agadir, Casablanca, Fès Sais, Marrakesch, Nador und Tanger. Auch auf diesen Verbindungen sollen Flüge ausgefallen worden sein.

Wie erfahre ich, ob mein Flug vom Streik bei Lufthansa betroffen ist?

Die einfachste Möglichkeit, um zu überprüfen, ob der eigene Flug bestreikt wird, findet man auf der Internetseite der Lufthansa. Dort wird eine Suchmaske angeboten, in die entweder die Flugnummer oder das Reisedatum sowie der An- und Abflughafen eingegeben wird. Anschließend erfährt man, ob die eigene Reise vom Arbeitskampf bedroht ist oder nicht. Auf einer anderen Seite derselben Homepage wird außerdem über den gegenwärtigen Status des Streiks und dessen Konsequenzen für Passagiere informiert.

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Wer keine Möglichkeit hat, diese Informationen online abzurufen, kann auch die telefonische Auskunft probieren. Hier ist jedoch mit zum Teil erheblichen Wartezeiten zu rechnen, denn momentan rufen dort verständlicherweise viele Menschen an.

  • kostenfreie Hotline: 0800 850 60 70
  • gebührenpflichtig Hotline: +49 (0)69 86 799 799

Was muss ich tun, wenn mein Flug vom Streik betroffen ist?

Bei der Lufthansa läuft die Betreuung der Passagiere, die vom Streik betroffen sind, relativ automatisiert über die Internetseite ab. So ist es möglich, kostenlose Umbuchungen über die Buchungsverwaltung vorzunehmen. Dort kann auch die Rückzahlung des Flugpreises beantragt werden. Derzeit ist sogar die einmalige Umbuchung nicht bestreikter Flüge möglich. Passagiere innerdeutscher Flüge, die bestreikt werden, können nun auch kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren. Den dafür notwendigen Gutschein („Voucher“) findet man auf der Lufthansa-Seite unter „Meine Buchungen“.

Die Buchungen und Stornierungen sind alle online möglich, lassen sich mit mehr Aufwand jedoch auch über die oben angegebenen Hotlines erledigen. Wer seinen Flug nicht direkt, sondern über ein Reisebüro oder einen externen Reiseveranstalter gebucht hat, sollte über diesen auch die Umbuchungen organisieren lassen.

Wer trägt die Kosten, wenn ich strande?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung müssen die Fluganbieter ihre gestrandeten Passagiere wenigstens rudimentär betreuen. Getränke und Verpflegung sollen gestellt werden. In der Regel geschieht das über Gutscheine, die vor Ort ausgegeben werden. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Ta, so ist die Airline zur Zahlung der Hotelkosten verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen an den Verspätungen oder Flugausfällen schuld ist.

Haben Opfer des Streiks Anspruch auf Schadensersatz?

Fluggesellschaften müssen nach EU-Fluggastrechteverordnung ihre Passagiere für ausgefallene Flüge oder gravierende Verspätungen finanziell entschädigen. Die gezahlten Summen sind dabei abhängig von Verspätungsdauer und Flugentfernung und bewegen sich zwischen 250 Euro und 600 Euro. Bei Flügen zwischen Deutschland und Marokko beträgt die Entschädigung für Verspätungen 400 Euro. Zu dieser sind die Fluggesellschaften allerdings nicht verpflichtet, wenn sie als Grund für die Verspätung „außergewöhnliche Umstände“ geltend machen. Darunter fallen auch Streiks. Für die durch den Arbeitskampf der Piloten verursachten Annulierungen und Verspätungen muss die Lufthansa nicht haften.

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