Steht deine Marokko-Reise in den Startlöchern und du fragst dich, welche Einreisebestimmungen du beachten musst? Als EU-Bürger ist ein gültiger Reisepass alles, was du brauchst. In diesem Artikel findest du mehr Infos zu den Themen Visa, Einreise, Aufenthaltsdauer, Zollvorschriften und Co, damit du deine Reise nach Marokko bestmöglich vorbereiten kannst.
Deutsche Staatsbürger dürfen sich bis zu 90 Tage in Marokko aufhalten, sowohl für touristische als auch geschäftliche Zwecke. Zusätzliche Visa für Marokko sind nicht erforderlich, solange dein Reisepass mindestens noch sechs Monate gültig ist. Es gibt jedoch Ausnahmen zu beachten, um deine Reise reibungslos zu gestalten.
Reisedokumente für deine Marokko-Reise
Reisepass für Marokko
Der Reisepass ist ein unverzichtbares Dokument für deinen Aufenthalt in Marokko. Er muss noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein. Beginne deswegen rechtzeitig mit den Vorbereitungen, da die Bearbeitung eines neuen Reisepasses bis zu sechs Wochen dauern kann.
Vorläufiger Reisepass
Wenn dein Reisepass abgelaufen oder nicht mehr ausreichend gültig ist, so ist ein vorläufiger Reisepass deine beste Lösung. Du hast die Möglichkeit, einen Express-Reisepass gegen eine relativ hohe Gebühr in 3 Tagen zu erhalten. Alternativ gibt es den vorläufigen Reisepass für etwa 26 Euro, jedoch ohne Express-Service.
Einreise nach Marokko mit Personalausweis
Die Einreise nach Marokko mit nur einem Personalausweis ist nicht möglich. Ein Reisepass ist unbedingt erforderlich, also kümmere dich rechtzeitig darum.
Vorläufiger Personalausweis
Aus logischen Gründen wird auch kein vorläufiger Personalausweis bei der Einreise nach Marokko akzeptiert. Beantrage stattdessen einen Express-Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass (siehe oben).
Kinder und Jugendliche: Reisedokumente für die Kleinsten
Seit 2012 braucht jedes Kind sein eigenes Ausweisdokument. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seitdem nicht mehr gültig. Wenn du mit deinem Nachwuchs nach Marokko reisen willst, sorg dafür, dass sie einen eigenen Kinderreisepass bekommen.
Kinderreisepass: Ein Muss für junge Entdecker
Kinder brauchen einen eigenen Kinderreisepass, wenn sie nach Marokko reisen wollen. Minderjährige Jugendliche müssen dieselben Regeln befolgen wie Erwachsene. Ein gültiger Reisepass ist auch für sie erforderlich. Wenn ein Minderjähriger ohne Begleitung seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vertreters reist, ist es eine gute Idee, eine Einverständniserklärung vorzubereiten.
Einverständniserklärung der Eltern für zusätzliche Sicherheit
Wenn Minderjährige alleine reisen oder nicht mit beiden Eltern unterwegs sind, ist es klug, eine Einverständniserklärung mitzunehmen. Diese sollte wichtige Infos enthalten: Details über das Kind, die sorgeberechtigte Person, die Begleitperson und die Reiseroute. Denk daran, Kopien der Geburtsurkunde und des Reisepasses des Kindes sowie des rechtlichen Vertreters beizufügen. Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen haben, ist auch eine Kopie der Heiratsurkunde nützlich.
Der ADAC bietet kostenlose Vorlagen solcher Vollmachten in verschiedenen Sprachen an. Sie decken Reisen mit einem Elternteil und Reisen ohne sorgeberechtigte Person ab.
Einreisehinweis für Doppelstaatler
Wenn du sowohl die deutsche als auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt, kannst du entscheiden, ob du bei deiner Ankunft in Marokko deinen deutschen Reisepass oder deine marokkanischen Dokumente verwenden möchtest. Es gibt jedoch praktische Einschränkungen. Entscheidest du dich für deinen deutschen Reisepass, wird in den meisten Fällen auch dein marokkanischer Personalausweis (CNIE: Carte national d’identité éléctronique) verlangt, eine Verpflichtung für alle Marokkaner ab 16 Jahren.
Der Hintergrund ist, dass die marokkanischen Behörden diese Personen nach wie vor als marokkanische Staatsbürger betrachten, auch nach einer erfolgreichen Einbürgerung in Deutschland.
Das gefürchtete Einreiseformular Marokkos
Früher musste man vor der Einreise nach Marokko ein spezielles Formular ausfüllen. Ohne dieses Formular durfte man nicht einreisen, vor allem nicht mit der Fähre. In dem Formular musste man persönliche Informationen angeben sowie die Adresse des Hotels für den kommenden Marokko-Urlaub.
Dieser bürokratische Aufwand hat in der Vergangenheit die Abwicklung am Flughafen erheblich verlangsamt. Glücklicherweise wurde dieses Verfahren im September 2019 abgeschafft. Du musst jetzt also nicht mehr das nervige Einreiseformular ausfüllen.
Visa für Marokko beantragen
Wenn du als deutscher Staatsbürger für bis zu 90 Tage aus touristischen oder geschäftlichen Gründen nach Marokko reisen möchtest, benötigst du keine Visa. Dein Reisepass muss jedoch noch mindestens sechs Monate gültig sein. Eine Verlängerung über diese Zeit hinaus ist möglich, aber kompliziert. Du müsstest einen Antrag bei der Ausländerpolizei einreichen, der den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und eventuell eines Arbeitsvertrags in Marokko erfordert.
Achte darauf, dass ein Aufenthalt über die 90-Tage-Frist ohne Visum gegen das Aufenthaltsrecht verstößt und strafrechtlich geahndet werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit der Abschiebung.
Wenn du länger als drei Monate in Marokko bleiben möchtest, empfiehlt es sich, vor deiner Reise ein reguläres Visum in der deutschen Botschaft des Königreichs Marokko zu beantragen. Dort findest du Informationen zu den verfügbaren Visa-Arten und den benötigten Unterlagen für den Antrag.
Einreisebestimmungen in Marokko für Österreicher und Schweizer
Für Österreicher ähneln die Einreisebestimmungen für Marokko denen für deutsche Staatsangehörige. Ein gültiger Reisepass, der mindestens sechs Monate gültig ist, wird benötigt. Wenn du das nicht erfüllst, kannst du einen vorläufigen Pass beantragen, bekannt als cremefarbiger Notpass. Österreichische Staatsangehörige benötigen für Marokko keine Visa. Ihr Aufenthalt ist auf 90 Tage begrenzt.
Schweizer Staatsangehörige haben ähnliche Anforderungen wie Deutsche. Ein gültiger Reisepass für mindestens sechs Monate ist erforderlich, die übliche Identitätskarte (ID), die für Reisen innerhalb der EU genutzt wird, wird in Marokko nicht akzeptiert. Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Visa für Marokko, wenn ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert.
Einreisebestimmungen in Marokko für andere EU-Bürger
Die Einreisebestimmungen für andere EU-Bürger sind grundsätzlich ähnlich. Das obligatorische Touristenvisum gilt für drei Monate und wird bei der Einreise ausgestellt. Staatsangehörige aus Ländern wie Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Luxemburg oder Polen haben keine Probleme, nach Marokko zu reisen. Es ist jedoch wichtig, dass alle EU-Bürger im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Nationale Ausweise und Identitätskarten werden bei der Einreise nach Marokko nicht akzeptiert.
Einreisebestimmungen in Marokko für Nicht-EU-Bürger
Die Einreiseregeln für Nicht-EU-Bürger sind komplexer. Es gibt Abkommen mit fast 60 Ländern, deren Staatsangehörige keine Visa benötigen, um nach Marokko einzureisen.
Länder ohne Visumspflicht für Marokko
Zu diesen Ländern außerhalb der EU gehören China, Kanada, Rumänien, Russland, Tunesien und auch die Türkei. Einreisen nach Marokko mit einem türkischen Pass ohne Visum ist unproblematisch. Eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige keine Visa für Marokko benötigen, findest du hier.
Länder mit Visumspflicht
Die Liste der Länder, deren Bürger Visa beantragen müssen, ist deutlich länger. Restriktivere Einreisebestimmungen nach Marokko gelten unter anderem für Bürger des Kosovo, Thailand, der Ukraine, Serbien, Bosnien und weiterer visapflichtiger Staaten wie Ägypten, Albanien, Belarus, Indien, Irak, Iran, Israel, Jamaika, Jordanien, Korea, Kosovo und Montenegro.
Einreise nach Marokko mit einem israelischen Stempel im Pass
Wenn du einen Stempel aus Israel im Reisepass hast, kann es bei der Einreise nach Marokko zu längeren Kontrollen und Wartezeiten kommen. Es wird noch komplizierter, wenn du später mit einem marokkanischen Stempel im Pass nach Israel reisen möchtest. Wenn du beide Länder besuchen möchtest, ist es eine gute Idee, frühzeitig einen zweiten Reisepass zu beantragen. Obwohl das normalerweise in Deutschland nicht vorgesehen ist, gibt es gute Chancen, einen zweiten Pass zu bekommen, wenn du deine speziellen Reisepläne erklärst und ein berechtigtes Interesse nachweist.
Einreisebestimmungen in Marokko mit dem Auto
Du darfst mit deinem Auto über die Häfen Marokkos einreisen. Wichtig ist, dass du das Land wieder mit dem Auto verlassen musst. Ohne dein Auto darfst du Marokko nicht verlassen, sonst drohen hohe Strafen. Um mit deinem Auto nach Marokko zu kommen, benötigst du außerdem die Grüne Karte (Versicherungskarte), die du immer dabei haben solltest, da die Polizei danach fragt. Alternativ kannst du in Marokko auch sehr günstig Mietwagen leihen.
Zollvorschriften in Marokko
Die Zollvorschriften in Marokko sind im Vergleich zu anderen Ländern ziemlich unkompliziert. Du kannst persönliche Gegenstände mitbringen, vorausgesetzt, sie sind nicht verboten oder illegal. Das schließt illegale Drogen und pornografisches Material ein.
Ein besonderer Hinweis betrifft die Einfuhr von Drohnen nach Marokko. Das ist verboten und wird streng bestraft. Wenn du mit einer Drohne einreist, riskierst du nicht nur den Verlust des Geräts, sondern auch rechtliche Konsequenzen und Geldstrafen. Die Einfuhr von Funkgeräten ist ebenfalls nicht gestattet. Sport- und Jagdwaffen bilden eine schwer nachvollziehbare Ausnahme, aber dafür benötigst du eine spezielle Genehmigung.
Alkohol, Tabak und Zigaretten
Erwachsene dürfen höchstens 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 400 Gramm Tabak nach Marokko einführen. Die Menge an Wein und Spirituosen ist auf 1 Liter pro Person begrenzt.
Medikamente
Wenn du verschreibungspflichtige Medikamente hast, ist es gut, eine ärztliche Bescheinigung auf Französisch oder Englisch vorweisen zu können. Bisher war es nicht nötig, bei der Einreise wegen mitgebrachter Medikamente Erklärungen abzugeben.
Haustiere wie Hunde oder Katzen
m Grunde genommen sind Haustiere erlaubt, aber die Regeln für Hunde und Katzen sind streng. Du brauchst ein offizielles Gesundheitszeugnis für dein Tier, das nicht älter als 10 Tage ist und in Englisch oder Französisch übersetzt wurde. Das Dokument muss bestätigen, dass dein Haustier frei von ansteckenden Krankheiten ist. Wenn du ein Hundehalter bist, musst du sicherstellen, dass die letzte Tollwutimpfung nicht älter als acht Monate und nicht weniger als 30 Tage zurückliegt.
Die Rückkehr in die EU ist komplizierter. Wenn du Haustiere wieder einführen möchtest, musst du nachweisen, dass das Tier zuvor nach Marokko eingeführt wurde und nicht von dort stammt. Daher sollte dein Tier gechipt oder tätowiert sein. Außerdem musst du bei der Einreise in die EU einen Impfpass vorlegen.
Währung, Geld und Devisen
Es gibt spezielle Regeln für Bargeld und Devisen nach Marokko. Die Ein- und Ausfuhr der marokkanischen Landeswährung ist nicht erlaubt. Kleine Beträge sind in Ordnung. Wenn du Devisen im Wert von mehr als 10.000 Euro einführen möchtest, musst du das beim Zoll erklären. Mehr über das Thema Reisefinanzen erfährst du im Artikel über Währung und Geld in Marokko.
Hallo ist eine Einreise mit Carte de Sejour und in Deutschland zugelassenen PKW möglich?
Haben Wohnsitz in Deutschland und Marokko.
Gruß
Moin Thomas,
Ich bin kein Jurist und habe keinen Kontakt zum Auswärtigen Amt, aber ich bin mir sehr sicher, dass es passieren kann, dass dir so die Einreise mit diesem Fahrzeug verweigert wird und würde es nicht drauf ankommen lassen. Ich habe schon von Leuten gelesen, die die Carte de Sejour bei der Anreise nicht vorzeigen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Daten nicht in der Datenbank stehen und man damit zuverlässig durchkommt. Kurzum: Ich würde nicht versuchen, mit CdS und in DE zugelassenem PKW einzureisen.
Danke für die Antwort. Ich werde mir wohl eine Alternative überlegen.
MfG, Thomas S.
Hallo,
hier nur eine kurze Frage: Akzeptiert Marokko bei der Einreise in Tanger mit dem eigenen Wagen (in Deutschland angemeldet) die grüne Versicherungskarte der HUK? Eine Mitarbeiterin der HUK sagte mir, Marokko sei bei ihnen ausgeschlossen, ich müsste bei der Einreise eine kostenpflichtige Grenzpolice abschließen für die Zeit des Aufenthaltes im Land (3 1/2 Wochen).
Wie ist die Sachlage?
MfG Rainer Z.